Einstellung von langzeitarbeitslosen Menschen mit dem Teilhabechancengesetz.
Bürgergeldbeziehende, die schon lange vergeblich nach Arbeit suchen, haben nur mit besonderer Unterstützung eine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz.
Ihnen kann das Teilhabechancengesetz eine neue Perspektive eröffnen und den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ebnen. Dazu schaffen wir einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt.
Die wichtigsten Informationen zu den Leistungen, die allen Arbeitgebern zur Verfügung stehen, entnehmen Sie der Anlage
- Lohnkostenzuschuss nach § 16e und § 16i SGB II;
die Förderdauer beträgt maximal 2 bzw. 5 Jahre - beschäftigungsbegleitendes Coaching und Qualifizierung
Das beschäftigungsbegleitende Coaching kann für die maximale Förderdauer von 2 (§ 16e SGB II) bzw. 5 Jahren (§ 16i SGB II) erfolgen.
Es geht darum, den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern und das Leistungsvermögen der geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Schritt für Schritt zu steigern.
Das Jobcenter Landkreis Tübingen unterstützt Sie bei der Personalauswahl, mit der Gewährung des Lohnkostenzuschusses und dem beschäftigungsbegleitenden Coaching.
Wir beraten auch zur Qualifizierung der zuvor langzeitarbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Einarbeitung und Anleitung in Ihrem Unternehmen sowie eine Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter bzw. des kollegialen Umfelds sind neben dem beschäftigungsbegleitenden Coaching für die Stabilität der Beschäftigungsverhältnisse förderlich.
Können Sie sich mit diesen Fördermöglichkeiten die Beschäftigung eines Arbeitnehmers, der zuvor längere Zeit ohne Beschäftigung war, in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in Ihrem Unternehmen vorstellen?
Wenden Sie sich bitte an den gemeinsamen Arbeitgeberservice Jobcenter Landkreis Tübingen und Agentur für Arbeit:
Sie erreichen den Arbeitgeberservice
telefonisch
0800 455 55-20 (kostenfrei)
per Fax
07071 705-251