Anträge, Unterlagen und Mitteilungen DIGITAL einreichen!
Nutzen Sie jobcenter.digital
Antragstellung
Um einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen zu stellen, melden Sie sich persönlich im Kundenbüro/in unserer Eingangszone oder nutzen Sie jobcenter.digital.
Die Mitarbeiter/innen beraten Sie ausführlich, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Grundsicherung haben oder ob andere Sozialleistungen Vorrang haben. Sie erhalten das Antragsformular und eine Auflistung aller Dokumente die zur Antragsstellung notwendig sind.
Zudem erhalten Sie einen Soforttermin bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner (Vermittlung).
Bei diesem Termin erfasst die Vermittlungsfachkraft Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten sowie eventuellen Qualifizierungsbedarf. Sie werden regelmäßig zu Gesprächen eingeladen.
Antragsabgabe
Bei der Antragsabgabe wird der Antrag auf Vollständigkeit geprüft. Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, bearbeitet der/die Sachbearbeiter/in Ihren Antrag und Sie erhalten den schriftlichen Bescheid. Dieser ist zeitlich befristet (Bewilligungszeitraum).
Leistung
Wenn Sie nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter Grundsicherung benötigen, stellen Sie einen Weiterbewilligungsantrag (WBA). Achten Sie bitte darauf, die notwendigen Nachweise beizufügen, damit die Anträge zeitnah bearbeitet werden können.
Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Landkreis Tübingen
Das Jobcenter Landkreis Tübingen ist für alle Gemeinden im Landkreis zuständig.