Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen.
Ab dem Schuljahr 2019/2020 werden die Leistungen für den Schulbedarf gem. § 28 Absatz 3 SGB II für Leistungsempfänger nach dem SGB II vom Jobcenter Landkreis Tübingen ausbezahlt.
Die Leistungen für den Schulbedarf betragen im Jahr 2024 195€ (65,00 € im Februar und 130,00 € im August / persönlicher Schulbedarf)
Für Kinder im Alter von 7 – 14 Jahren wird die Auszahlung automatisch vorgenommen.
Für Kinder unter 7 Jahren und Kinder über 14 Jahren benötigen wir eine aktuelle Schulbescheinigung des entsprechenden Schuljahres; erst dann können wir auszahlen.
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Für alle anderen Arten von Bildung und Teilhabe ist das Landratsamt Tübingen zuständig.
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Lernförderung
- Zuschuss zur Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Schülerbeförderung
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Tübingen:
Bildung und Teilhabe