nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Weisungen und Leitfäden
Verbindliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu SGB II-Leistungen
bitte hier klicken!
Verbindliche Hinweise des Landkreis Tübingen als kommunaler Träger zu den Kosten der Unterkunft und einmaligen Bedarfen
- § 22 SGB II Unterkunft und Heizung (gültig seit 01.06.2021)
Die Mietrichtwerte für die Stadt Tübingen und für den Landkreis Tübingen finden Sie hier.
Interne Weisungen
Hier erhalten Sie Informationen über die aktuellen Richtlinien des Jobcenter Tübingen.
Bitte beachten Sie, dass diese Weisungen nicht jeden Einzelfall berücksichtigen können.