Das Jobcenter wird als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Reutlingen und des Landkreis Tübingen geführt.
Die Bundesagentur ist zuständig für die Leistungen zum Lebensunterhalt und für die Qualifizierung und Vermittlung in Arbeit, der Landkreis ist zuständig für die Kosten der Unterkunft und weitere kommunale soziale Leistungen.
Die Beschäftigten des Jobcenters sind bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim Landkreis Tübingen und der Stadt Tübingen angestellt.
Vorsitzender der Trägerversammlung
ist der Landrat des Landkreis Tübingen
Vertreter der Bundesagentur für Arbeit
ist der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Reutlingen
Geschäftsführerin
des Jobcenters Landkreis Tübingen