Förderung in der Arbeitsvermittlung

Vermittlungsbudget § 44 SGB III, § 16 SGB II

Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit oder Ausbildung suchen oder beginnen, können Sie eine Förderung vom Jobcenter erhalten.
Sie müssen dafür einen Antrag ausfüllen.
Diesen bekommen Sie in der Eingangszone oder bei ihrem persönlichen Ansprechpartner.
Wichtig: Den Antrag müssen Sie stellen, bevor Ihnen Kosten entstehen.
Ziel ist, dass Sie sich bewerben, vorstellen oder eine Arbeit aufnehmen können, auch wenn Sie gerade nicht viel Geld haben.

Für diese Leistungen können Sie eine Kostenerstattung beantragen:

  • Bewerbungskosten
  • Mobilitätskosten
  • Kosten für Arbeitsmittel
  • Kosten für Nachweise
  • Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit
  • Ausrüstungsbeihilfe
  • Reisekostenbeihilfe
  • Fahrkostenbeihilfe
  • Trennungskostenbeihilfe
  • Umzugskostenbeihilfe

Geld aus dem Vermittlungsbudget ist eine Kann-Leistung. Das heißt, es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit Sie das Geld für Bewerbungen, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch, Arbeitsmittel usw. zurück erhalten.
Bei genaueren Fragen wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Dieser entscheidet, ob nach seinem Ermessen die Kosten erstattet werden.

Weitere Informationen zu Vermittlungsbudget und Online-Antragstellung erhalten Sie hier: 

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/foerderung-aus-dem-vermittlungsbudget-jobcenter

Wichtig: Um Ihre Antragstellung online zu erledigen, müssen Sie mit Ihrem Benutzerkonto bei uns angemeldet sein.

Arbeitsgelegenheit

Eine Arbeitsgelegenheit ist eine Beschäftigung mit einem Zuverdienst. Das heißt, Sie bekommen pro gearbeitete Stunde zusätzlich Geld vom Jobcenter.
Die Arbeit ist im öffentlichen Interesse, wettbewerbsneutral und zusätzlich. Nur das Jobcenter kann Ihnen eine solche Arbeitsgelegenheit anbieten.
Ziel ist es, dass Sie einen Einblick in das Arbeitsleben bekommen und so Ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten und wenn möglich steigern.
Wenn Sie Interesse an einer Beschäftigung in einer Arbeitsgelegenheit haben, sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Weitere Informationen zu Arbeitsgelegenheit und Online-Rückmeldung erhalten Sie hier: 

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/arbeitsgelegenheit

Wichtig: Um Ihre Rückmeldung online zu erledigen, müssen Sie mit Ihrem Benutzerkonto bei uns angemeldet sein.

Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zustande kommt.
Dafür müssen Sie vor der Einstellung eines Arbeitnehmers begründen, warum der Zuschuss notwendig ist (z.B. es ist mehr Aufwand als für die übliche Einarbeitung notwendig, der Arbeitnehmer hat in der Person liegende schwerwiegende Beeinträchtigungen).
Der Eingliederungszuschuss ist eine Kann-Leistung. Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit der Arbeitgeber den Zuschuss bekommen kann.
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie bei Bewerbungen auf sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen die Möglichkeit für einen Eingliederungszuschuss anbieten können, sprechen Sie mit Ihrem zuständigen persönlichen Ansprechpartner.

 

Reisekosten zu einem Meldetermin

Wenn Sie eine Einladung ins Jobcenter mit dem Hinweis auf Reisekostenerstattung erhalten, können Sie die Fahrtkosten von Ihrer Meldeadresse bis zum Jobcenter zurück erhalten.
Für die Erstattung müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen bekommen Sie beim Terminverantwortlichen, also bei dem, der Sie eingeladen hat.
Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Termin kommen, müssen Sie Ihre Fahrkarte kopieren, um das Geld zurück zu erhalten. Es werden die Kosten für eine Fahrt in der niedrigsten Klasse berücksichtigt.
Kommen Sie mit dem Auto, wird das Geld anhand der gefahrenen Strecke laut Routenplaner erstattet (Wegestreckenentschädigung).
Wenn sie einen Antrag auf Reisekosten zum Meldetermin stellen möchten, sprechen Sie im Termin Ihren persönlichen Ansprechpartner an. Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, entscheidet der persönliche Ansprechpartner.

Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG)

Wenn Sie sich um eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle bewerben, kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber Sie zu einer Probearbeit bittet. Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, sind Sie verpflichtet, die Probearbeit mitzuteilen.
Wenn Sie die Probearbeit bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder in der Eingangszone mitgeteilt haben, wird für Sie eine "Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG)" bewilligt.
Das heißt, sie können eventuell anfallende Kosten im Rahmen der Probearbeit vom Jobcenter erstattet bekommen. Zum Beispiel Fahrtkosten zu einer Einsatzstelle.
Eine Maßnahme beim Arbeitgeber ist eine Kann-Leistung. Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit dem Arbeitgeber die Kosten zurückerstattet werden.

Weitere Informationen zu Maßnahmen beim Arbeitgeber, Online-Antragstellung und Online-Dokumenteneinreichung erhalten Sie hier: 

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/massnahme-beim-arbeitgeber-beantragen

Wichtig: Sie können den Antrag erst online stellen, wenn das Jobcenter das Online-Formular für Sie freigeschalten hat.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Wenn Ihr persönlicher Ansprechpartner entscheidet, dass Sie eine Förderung zur Integration in Arbeit benötigen, kann er einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Sie ausstellen.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können unterschiedliche Angebote gefördert werden.
Zum Beispiel eine Probearbeit (siehe auch MAG), ein Bewerbungstraining oder Coaching oder eine private Arbeitsvermittlung.
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Kann-Leistung. Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit  Sie einen Aktivierungs-  und Vermittlungsgutschein ausgestellt bekommen.
Sprechen Sie zur Klärung Ihren persönlichen Ansprechpartner an.

Maßnahme nach §45 SGB III

Das Jobcenter hilft Ihnen bei der beruflichen Eingliederung.
Dazu bietet Ihnen das Jobcenter Maßnahmen an.
Ziel dieser Maßnahmen ist

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Es gibt unterschiedliche Maßnahmen im Jobcenter Landkreis Tübingen, je nach Anforderungen ändert sich auch die Zusammenstellung. Welche Maßnahme am ehesten zu Ihnen passt, besprechen Sie bitte mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner

Weitere Informationen zu Maßnahmen und Online-Antragstellung erhalten Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/massnahme-bei-traeger-beantragen

Wichtig: Sie können den Antrag erst online stellen, wenn das Jobcenter das Online-Formular für Sie freigeschalten hat.