Statistik

Die Bundesagentur für Arbeit hat mit § 53 SGB II den gesetzlichen Auftrag, die offizielle Arbeitsmarktstatistik nach §§ 280 ff. SGB III unter Einschluss der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu führen.

Arbeitsmarkt

Die Arbeitsmarktstatistik entsteht monatlich aus den aktuellen Verwaltungsdaten der Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) und der Jobcenter nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

Aktuelle Daten zum Arbeitsmarkt nach Landkreisen .

Grundsicherung

Die Grundsicherungsstatistik entsteht ausschließlich aus den Verwaltungsdaten der Jobcenter.
Um eine ausreichende Validität der Daten zu gewährleisten, stehen diese generell erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten zur Verfügung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht monatlich für alle Jobcenter die Kennzahlen nach § 48a SGB II.

Mit den Kennzahlen wird gemessen, wie gut die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende diese drei Ziele umsetzen:

  1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit,
  2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und
  3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. 

Zu jeder Kennzahl werden zusätzlich Ergänzungsgrößen veröffentlicht, die weitere Informationen liefern und Erklärungsansätze für Kennzahlenergebnisse bieten. Die Kennzahlen und Ergänzungsgrößen basieren auf Daten der Statistik der BA. Sie werden monatlich aufbereitet und um Visualisierungsmöglichkeiten ergänzt dem BMAS zur Verfügung gestellt. Das BMAS veröffentlicht die Ergebnisse auf der SGB II-Informationsplattform. Dort finden Sie auch eine Reihe von Hintergrundinformationen zu den Kennzahlen und Ergänzungsgrößen.

Statistik der Grundsicherung