Migrationsbeauftragter

Menschen mit Migrationshintergrund erleben eine Vielzahl von Hürden bei der Integration in den Arbeitsmarkt.

Der Migrationsbeauftragte des Jobcenters Landkreis Tübingen setzt genau hier an.

Um die Herausforderungen zu bewältigen und um die Integrationschancen von Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, arbeiten wir mit vielen Partnern in Arbeitskreisen und Kooperationen zusammen. Zu nennen sind hier interne und externe Netzwerkpartner bzw. Institutionen wie Ausländerbehörden, Kommunen und Landkreis, Arbeitgeberservice, soziale Beratungsstellen, Sprachkursträger und Ehrenamtliche.

Das Jobcenter Landkreis Tübingen hat das Ziel, in enger Zusammenarbeit mit Kundinnen und Kunden und Netzwerkpartnern die Rahmenbedingungen von Zuwanderern im Leistungs-Bezug zu verbessern und den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu sichern.

Dabei ist vor allem die interkulturelle Öffnung aller Beteiligten eine unerlässliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Gelingen.

Das Jobcenter Landkreis Tübingen wird im Zuge eines neuen Projektes zum interkulturellen Öffnungsprozess die Kommunikation zwischen den Migrantinnen und Migranten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiter verbessern. Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur interkulturellen Sensibilität und der Umgang mit geschulter leichter Sprache in der Kommunikation werden fortlaufend durchgeführt.

Themenfelder und Aufgaben der Migrationsbeauftragten

  • Zugang zu Angeboten der Sprachförderung
  • Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer Schul-/ Berufsabschlüsse und Qualifikationen
  • Arbeitsvermittlung
  • berufliche Beratung und Förderung von arbeitsuchenden Menschen mit Migrationshintergrund
  • Begleitung und Mitgestaltung des interkulturellen Öffnungsprozesses für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Landkreis Tübingen
  • Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden und Netzwerkpartnern zum Thema Migration und Arbeitsmarkt
  • Mitarbeit in regionalen Netzwerken

Informationen - Infos zum Thema Ukraine im SGB II

Bei ihren Beratungen über die Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine, haben Bundeskanzler Scholz und die Regierungschefs der Länder beschlossen, dass die Ukraine-Geflüchteten ab 01. Juni staatliche Grundsicherung erhalten. Dadurch können die Geflüchteten Leistungen beziehen, durch die Jobcenter betreut werden und an Sprachkursen teilnehmen. 

Wir empfehlen aus der Ukraine geflüchteten Menschen aus dem Landkreis Tübingen, ihren Antrag so schnell als möglich bei uns zu stellen. Im Folgenden haben wir alle dafür relevanten Unterlagen zusammengestellt.

Neues / Infos zum Bürgergeld:

Informationen zum Bürgergeld

 

Infos zum Thema Ukraine im SGB II

https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de

 

Übersetzungen der deutschen Antragsformulare

Die Anträge und Ausfüllhinweise zum Bürgergeld in verschiedenen Fremdsprachen finden Sie hier.

 

Anträge, Unterlagen und Mitteilungen bitte DIGITAL einreichen!

Nutzen Sie:  - jobcenter.digital  - 

 

Kontakt:
Husam Amer
Migrationsbeauftragter
Tel. 07071 - 5652 109

E-Mail: husam.amer@jobcenter-ge.de