Beirat des Jobcenters Landkreis Tübingen

Bei jeder gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II wird ein Beirat gebildet.
Der Beirat berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen.
Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen (§18d SGB II).

Im Beirat des "Jobcenter Landkreis Tübingen" sind Personen aus folgenden Organisationen vertreten:

  • Arbeitgeberverband Südwestmetall Reutlingen
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Region Neckar-Alb
  • ver.di Bezirk Fils-Neckar-Alb
  • Industrie- und Handelskammer (IHK) Reutlingen
  • Handwerkskammer Reutlingen
  • Liga der freien Wohlfahrtspflege Caritas
  • Tübinger Arbeitslosentreff e.V.
  • Stadt Tübingen
  • Stadt Rottenburg
  • Gemeinde Kusterdingen
  • Gemeinde Starzach