Hausordnung des Jobcenters Landkreis Tübingen

Die Hausordnung regelt den Umgang und das Verhalten im Haus.

  • Verhalten Sie sich bitte genau so ruhig und rücksichtsvoll, wie Sie es auch von Anderen erwarten.
  • Wir bemühen uns um kurze Wartezeiten. Bitte halten Sie die vorgegebene Reihenfolge ein und haben Sie Geduld, wenn es ausnahmsweise etwas länger dauert.
  • Bitte achten Sie auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. Wir können für verlorene und beschädigte Gegenstände keine Haftung übernehmen.
  • Haben Sie in unseren Räumen etwas gefunden oder vergessen – sprechen Sie eine/n Mitarbeiter/in an. Sie/er wird Ihnen behilflich sein.
  • Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen, der Aushang von Plakaten sowie die Auslage von Informationsmaterial sind im Dienstgebäude nur mit vorheriger Zustimmung der Geschäftsführung zulässig.
  • Der Verkauf und das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art durch Besucher sind im Dienstgebäude nicht erlaubt.
  • Tiere müssen leider draußen bleiben. Dies gilt nicht für Blindenhunde.
  • Rauchen und Alkoholkonsum sind im Dienstgebäude nicht gestattet.
  • Bitte befolgen Sie bei Gefahr/Alarm die Anweisungen der Sicherheitskräfte (Feuerwehr, Polizei, Mitarbeiter/innen).

Die Geschäftsführung