Flucht und Asyl
Das Jobcenter Landkreis Tübingen ist für die Gewährung von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für anerkannte Asylbewerber zuständig.
Geflüchtete im Alter bis einschließlich 24 Jahre werden im Team 282 betreut
Kontakt: Jobcenter-LK-Tuebingen.Team282@jobcenter-ge.de
Geflüchtete im Alter ab 25 Jahren werden im Team 283 betreut
Kontakt: Jobcenter-LK-Tuebingen.Team283@jobcenter-ge.de
Wir bieten
- frühzeitige und individuelle Arbeitsmarktberatung von Asylbewerbern
- Feststellung des notwendigen Sprachkursbedarfes
- Feststellung der notwendigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen
- Leistungsgewährung Bürgergeld für anerkannte Asylbewerber
- Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
- Arbeitsvermittlung
- Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern
Was müssen Sie dafür tun
Sobald Ihnen der Anerkennungsbescheid des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorliegt sprechen Sie im Jobcenter oder bei der Sozialbetreuung vor und stellen einen Antrag auf Bürgergeld.
Zur Antragsabgabe vereinbaren Sie einem Termin im Jobcenter.
Sofern Sie über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, sollten Sie mit einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher vorsprechen.
Unterlagen die in jedem Fall zur Antragstellung benötigt werden:
- Kontoauszüge
- Anerkennungsbescheid
- Ausweisdokument
- Antragsunterlagen
