Leistungen

Regelbedarf

Der Regelbedarf gilt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Er deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben.
Die unterschiedlichen Personengruppen werden sogenannten Regelbedarfsstufen (RBS) zugeordnet.
Die Regelbedarfssätze werden jährlich vom Gesetzgeber neu festgesetzt.

Stufe Personengruppe 2019 2020
RBS1 Alleinstehende bzw. Alleinerziehende 424 € 432 €
RBS2 volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 382 € 389 €
RBS3 unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern und ohne Zustimmung ausgezogene U25 339 € 345 €
RBS4 Kinder von 14 bis unter 18 Jahre 322 € 328 €
RBS5 Kinder von 6 bis unter 14 Jahre 302 € 308 €
RBS6 Kinder bis unter 6 Jahre 245 € 250 €

Junge Erwachsene, die 25 Jahre und älter sind, müssen einen eigenen Antrag auf Bürgergeld stellen, unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern wohnen.
Personen, die in einem eigenen Haushalt leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft (BG), wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind.

Sozialgeld

Nicht erwerbsfähige Leistungsbedürftige erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt.
Sonst ist die Sozialhilfe bei Landratsamt bzw. Kommune nach SGB XII zuständig.

Unterkunft und Heizung

Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.
Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.

Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung allerdings nur dann ersetzt, wenn der kommunale Träger dem Auszug zugestimmt hat.
Die Zustimmung beantragen Sie im Kundenbüro bzw. direkt beim Ansprechpartner für die Geldleistungen.

Einmalige Leistungen

Über die Regelleistung hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für

  • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
  • die Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt) und
  • die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.