Das Jobcenter Landkreis Tübingen ist die Behörde, die im Gebiet des Landkreises Tübingen für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zuständig ist.
Aufgabe des Jobcenters ist es, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Menschen die Aussicht und Chance zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.
Das Jobcenter wird als gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Balingen-Reutlingen und des Landkreises Tübingen geführt.
Die Steuerung der Arbeit des Jobcenters und seine Einbindung in die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen des Landkreises erfolgt über die Gremien der Trägerversammlung und des örtlichen Beirats.
Die Verantwortung für die operative Umsetzung trägt die Geschäftsführung des Jobcenters.
Der interne Aufbau des Jobcenters orientiert sich am aktiven und passiven Leistungsrecht.
Für die Leistungen zur Eingliederung (aktive Leistungen) sind die Fallmanagerinnen und Fallmanager und Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler zuständig.
Die Gewährung von Geldleistungen (passive Leistungen) erfolgt durch die Beschäftigten des Leistungsbereichs.
Um passgenaue Leistungen für spezielle Problemlagen zu bieten, hat das Jobcenter Organisationseinheiten für besondere Personengruppen eingerichtet, etwa für Leistungsempfänger unter 25 Jahren, sowie für Leistungsberechtigte mit multiplen Einschränkungen oder für Geflüchtete.
Die funktionelle Zuständigkeit der Beschäftigten im aktiven und passiven Leistungsrecht ist nach dem Alphabet geregelt, d.h. nach dem Nachnamen des Vorstands der Bedarfsgemeinschaft.