Kommunikation via E-Mail kann Sicherheitslücken aufweisen.
Beispielsweise können E-Mails auf ihrem Weg an das Jobcenter von versierten Internet-Nutzern aufgehalten und eingesehen werden.
Sollten wir eine E-Mail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation verweisen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Widersprüche nicht rechtswirksam per E-Mail erhoben werden können, sondern schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen müssen.