https://arbeitsagentur.de/ukraine
https://germany4ukaraine.de/hilfeportal-de
Informationen
Bei ihren Beratungen über die Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine, haben Bundeskanzler Scholz und die Regierungschefs der Länder beschlossen, dass die Ukraine-Geflüchteten ab 01. Juni staatliche Grundsicherung erhalten. Dadurch können die Geflüchteten Arbeitslosengeld II-Leistungen beziehen, durch die Jobcenter betreut werden und an Sprachkursen teilnehmen. Derzeit erhalten Geflüchtete aus der Ukraine noch Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wir empfehlen aus der Ukraine geflüchteten Menschen aus dem Landkreis Tübingen, ihren Antrag so schnell als möglich bei uns zu stellen. Im Folgenden haben wir alle dafür relevanten Unterlagen zusammengestellt.
Weitere hilfreiche Broschüren und Infoblätter (teilweise auf ukrainisch):
- Kurzinfo Arbeitslosengeld II (ukrainisch/deutsch)
- Einfach erklärt - Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ukrainisch/deutsch)
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